mesures provisionnelles (limitation de l'autorité parentale)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ anerkannte 2024 C.________ als sein Kind und die Eltern vereinbarten die gemeinsame elterliche Sorge. Spätere DNA-Tests ergaben jedoch mit 0 % Wahrscheinlichkeit, dass A.________ nicht der biologische Vater ist, während ein Dritter mit über 99,99 % Wahrscheinlichkeit als Erzeuger in Betracht kommt; parallel ist ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren hängig. Wegen eines Streits über die Impfung des Kindes entzog die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde dem Anerkennenden vorsorglich die Mitentscheidungsbefugnis in allen Gesundheitsfragen und übertrug diese vorläufig der Mutter.
Erwägungen
Das Bundesgericht erachtete die Beschwerde gegen die vorsorgliche Einschränkung der elterlichen Sorge als zulässig, prüfte wegen Art. 98 BGG aber nur genügend begründete Verfassungsrügen. Es hielt die vorinstanzliche Annahme nicht für willkürlich, wonach der Fortbestand des Kindesverhältnisses des Beschwerdeführers nur noch provisorischen Charakter habe, weil zwei DNA-Tests den biologischen Vater mit hoher Sicherheit bestimmten und der Beschwerdeführer keine substanziierten Einwände gegen deren Zuverlässigkeit vorbrachte. In der Sache bestätigte es, dass bei einem elterlichen Blockadezustand über empfohlene Impfungen keine konkrete bereits eingetretene Gesundheitsgefährdung vorausgesetzt ist; gestützt auf Art. 307 ZGB durfte zum Schutz des Kindeswohls eingegriffen werden. Auch die Ausdehnung der vorsorglichen Einschränkung auf sämtliche medizinischen Entscheidungen wurde als verhältnismässig angesehen, namentlich wegen des unmotivierten Impfverweigerungskonflikts und der wahrscheinlichen baldigen Auflösung des Kindesverhältnisses.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die vorsorgliche teilweise Einschränkung der elterlichen Sorge des Beschwerdeführers in Gesundheitsfragen blieb damit bestehen.
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