Bundesgerichtsentscheid

Schuldneranweisung

5A_514/2026Entscheid vom 10.06.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist zur Leistung von Kindesunterhalt an seinen Sohn verpflichtet. Nach einer ersten Schuldneranweisung über Fr. 1'932.-- wies das Obergericht die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht zurück, das anschliessend eine neue Schuldneranweisung über Fr. 1'539.35 gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber erliess. Gegen den obergerichtlichen Nichteintretensentscheid auf seine Berufung gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei einem kantonalen Nichteintretensentscheid vor Bundesgericht grundsätzlich nur geprüft wird, ob das Nichteintreten rechtens war. Die Beschwerde muss sich deshalb gezielt mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen und aufzeigen, inwiefern diese Recht verletzt hat. Die Vorbringen des Beschwerdeführers richteten sich jedoch weitgehend gegen den erstinstanzlichen Richter oder betrafen materielle Fragen rund um Unterhalt, Aktenführung und weitere Vorwürfe, ohne die obergerichtlichen Nichteintretenserwägungen sachbezogen anzugreifen. Mangels genügender Begründung erwies sich die Beschwerde als offensichtlich unzulässig.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der obergerichtliche Nichteintretensentscheid betreffend die Schuldneranweisung bestehen.

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