Bundesgerichtsentscheid

Rückweisung (Beistandschaft)

5A_627/2026Entscheid vom 08.07.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die geschiedenen Eltern eines 2017 geborenen Kindes stritten über die Aufhebung einer 2022 errichteten Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB. Nach mehreren Gefährdungsmeldungen wegen fehlender Kooperation der Mutter, unklarer Wohnsituation und Schulabsentismus hob das Familiengericht die Beistandschaft auf, worauf das Obergericht diesen Punkt aufhob und die Sache zur vertieften Prüfung an das Familiengericht zurückwies. Dagegen gelangte die Mutter an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht qualifizierte den angefochtenen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid im Sinn von Art. 93 Abs. 1 BGG, der nur unter besonderen Voraussetzungen sofort anfechtbar ist. Die Mutter legte diese Eintretensvoraussetzungen nicht hinreichend dar und setzte sich auch inhaltlich nicht sachgerecht mit den obergerichtlichen Erwägungen auseinander, wonach die Aufhebung der Beistandschaft verfrüht erscheine und der Sachverhalt ungenügend abgeklärt sei. Mangels genügender Begründung trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht ein.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der obergerichtliche Rückweisungsentscheid betreffend die weitere Prüfung der Aufhebung der Beistandschaft bestehen.

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