Revision
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer verlangte beim Kantonsgericht St. Gallen die Revision zahlreicher früherer Urteile mit der Begründung, seine inzwischen verstorbene Mutter sei entführt und ermordet worden. Das Kantonsgericht wies das Revisionsgesuch am 17. Juni 2026 ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht und verlangte die Aufhebung beziehungsweise Änderung des Entscheids wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde kein genügendes Rechtsbegehren zur Sache im Sinn von Art. 42 Abs. 1 BGG enthalte. Zudem fehle eine hinreichende Begründung nach Art. 42 Abs. 2 BGG, weil sich der Beschwerdeführer nicht sachbezogen mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetze. Seine weitschweifigen Vorbringen über eine angebliche Deportation und Ermordung seiner Mutter erfolgten ohne Bezug zu den tragenden Gründen des kantonsgerichtlichen Entscheids. Damit wurde nicht dargelegt, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzen soll, weshalb die Beschwerde offensichtlich ungenügend begründet war.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Der Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen blieb damit bestehen.
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