Bundesgerichtsentscheid

Fürsorgerische Unterbringung

5A_727/2026Entscheid vom 04.08.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin befindet sich seit dem 30. Oktober 2024 gestützt auf eine fürsorgerische Unterbringung der KESB Biel im B.________. Im Rahmen der periodischen Überprüfung bestätigte die KESB am 30. Juni 2026 die Fortführung der Unterbringung; das Obergericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Beschwerde am 15. Juli 2026 ab. Die Betroffene focht diesen Entscheid anschliessend beim Bundesgericht an.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es an den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt grundsätzlich gebunden ist und eine Sachverhaltsrüge nur bei klar und detailliert begründeter Willkürrüge prüft. Die von der Beschwerdeführerin auf dem angefochtenen Entscheid angebrachten Vermerke wie «falsch», «stimmt nicht» oder «Lügen» genügten diesen Anforderungen nicht. Auch in rechtlicher Hinsicht fehlte eine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Obergerichts zur psychischen Verfassung, zur Selbstgefährdung, zur Erforderlichkeit der Unterbringung und zur Eignung der Institution. Die blosse Erklärung, sie erhebe Einsprache gegen den Entscheid, belege zwar den Beschwerdewillen, zeige aber keine Rechtsverletzung im Sinn von Art. 42 Abs. 2 BGG auf.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der Entscheid des Obergerichts bestehen, welcher die Fortführung der fürsorgerischen Unterbringung bestätigte.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Familienrecht ansehen

Verwandte Entscheide