action alimentaire
Zusammenfassung
Sachverhalt
A und B sind Eltern von drei 2018 geborenen Kindern und trennten sich 2020. Eine im November 2020 abgeschlossene Konvention regelte das gemeinsame Sorgerecht, ein zweiwöchentliches Wechselmodell und die Kostenaufteilung. Die Mutter ersuchte 2022 um Anpassung; das Bezirksgericht setzte im Dezember 2022 Unterhaltsbeiträge für den Vater fest. Im Dezember 2024 sprach die kantonale Instanz der Mutter das ausschließliche Obhutsrecht zu und legte gestaffelte Beiträge fest, gegen die der Vater rekurrierte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit von Tatsachenrügen und hält die fehlende Erhebung der Hypothekarzinsenrüge als neue Beschwerde für unzulässig. Es bestätigt die Imputation eines hypothetischen Vollzeiteinkommens an den Vater, da er seine Erwerbsfähigkeit voll ausschöpfen muss, und erachtet die Staffelung der Unterhaltsbeträge sowie den gewählten Zeitpunkt als rechtmässig. Die beantragten Einwände des Vaters erweisen sich als unbegründet.
Entscheid
Der Rekurs wird abgewiesen.
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