Bundesgerichtsentscheid

modification du jugement de divorce (contributions d'entretien)

5A_96/2024Entscheid vom 07.07.2026FamilienrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob beim Bundesgericht Beschwerde in einer familienrechtlichen Streitigkeit über die Änderung eines Scheidungsurteils betreffend Unterhaltsbeiträge. Angefochten war ein Entscheid der Cour civile II des Kantonsgerichts Wallis vom 8. Januar 2024. Nach Abweisung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung und einer späteren Sistierung wegen Vergleichsgesprächen zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde am 2. Juli 2026 zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass der Rückzug der Beschwerde zu protokollieren und das Verfahren gestützt auf Art. 73 PCF in Verbindung mit Art. 71 BGG als erledigt abzuschreiben ist. Für diesen Abschreibungsentscheid war der Präsident der Abteilung nach Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG zuständig. Eine materielle Prüfung der geltend gemachten Rügen zur Änderung der Unterhaltsbeiträge erfolgte deshalb nicht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde infolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben. Über die materiellen Fragen entschied das Bundesgericht nicht.

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