Bundesgerichtsentscheid

Kosten (Kindesschutzmassnahmen)

5D_10/2026Entscheid vom 25.03.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Vater reichte eine Beschwerde gegen die Kostenverlegung und Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege durch den Bezirksrat Bülach sowie das Obergericht des Kantons Zürich ein. Der Streit betrifft ausschliesslich die Kostenfestsetzung im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen, die von der KESB getroffen wurden.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer keine hinreichende Begründung für eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte vorlegte. Insbesondere ging das Argument der Mittellosigkeit an der Sache vorbei, da die kantonalen Instanzen die Aussichtslosigkeit der Beschwerde als Ablehnungsgrund heranzogen. Die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege waren nicht erfüllt.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

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