Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters (Ehescheidung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung der Entschädigung seines unentgeltlichen Rechtsvertreters im Berufungsverfahren über sein Scheidungsurteil. Er behauptet, sein Anwalt sei ein pädophiler Straftäter, und pauschal, alle Juristen seien pädophil. Auf dieser Grundlage verlangt er die Aberkennung der Anwaltsentschädigung.
Erwägungen
Das Bundesgericht erachtet die Eingabe als offenkundig querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Die pauschalen und unbelegten Vorwürfe gegenüber dem Rechtsvertreter und den Gerichten bleiben substanzlos. Deshalb wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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