Bundesgerichtsentscheid

Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters (Ehescheidung)

5D_11/2026Entscheid vom 13.04.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung der Entschädigung seines unentgeltlichen Rechtsvertreters im Berufungsverfahren über sein Scheidungsurteil. Er behauptet, sein Anwalt sei ein pädophiler Straftäter, und pauschal, alle Juristen seien pädophil. Auf dieser Grundlage verlangt er die Aberkennung der Anwaltsentschädigung.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet die Eingabe als offenkundig querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Die pauschalen und unbelegten Vorwürfe gegenüber dem Rechtsvertreter und den Gerichten bleiben substanzlos. Deshalb wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

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