Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_595/2026 vom 29. Juni 2026

5F_36/2026Entscheid vom 31.07.2026ZivilprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Gesuchsteller verlangte die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 5A_595/2026, mit dem auf seine Beschwerde gegen einen obergerichtlichen Nichteintretensentscheid nicht eingetreten worden war. Ausgangspunkt war die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege für eine Klage, die auf einer behaupteten Überweisung von USD 10'500'000.-- beruhte und von den kantonalen Gerichten als nicht nachvollziehbar bzw. aussichtslos beurteilt wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht behandelte die Eingabe trotz ihrer Bezeichnung als Verfassungsbeschwerde als Revisionsgesuch. Es hielt fest, dass eine Revision nach Art. 121 ff. BGG nur bei gesetzlich abschliessend geregelten Revisionsgründen zulässig ist und nicht dazu dient, die rechtliche Beurteilung oder ein Nichteintreten erneut überprüfen zu lassen. Der Gesuchsteller nannte keinen tauglichen Revisionsgrund; der Hinweis auf Art. 123 BGG sowie auf behauptete strafbare Handlungen betraf nicht den Grund, weshalb das frühere Urteil mangels Rechtsbegehren und genügender Begründung nicht auf die Beschwerde eingetreten war. Seine Ausführungen erschöpften sich in Kritik am früheren Entscheid und im erneuten Versuch, die Erfolgsaussichten seiner Klage darzutun, was revisionsrechtlich unbehelflich ist.

Entscheid

Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten. Das frühere bundesgerichtliche Urteil blieb unverändert bestehen.

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