Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5D_17/2025 vom 4. März 2026

5F_8/2026Entscheid vom 16.04.2026PersonenrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A GmbH vermittelt nichtprofessionelle Fotomodelle. B AG setzte die Bilder eines vermittelten Models nach Ablauf der vertraglich vereinbarten dreijaehrigen Nutzungsdauer weiterhin ein, worauf sie in erster Instanz zur Zahlung von Fr. 560.40 verurteilt und im Uebrigen abgewiesen wurde. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde der A GmbH gegen dieses Urteil nicht ein, worauf diese ein Revisionsgesuch einreichte.

Erwägungen

Bundesgerichtsurteile sind endgueltig und koennen nur aus den in Art.121 ff. BGG abschliessend genannten Gruenden revidiert werden. Eine behauptete Nichtbehandlung materieller Rugen betrifft die Rechtsanwendung und begruendet keine Revision. Eine Revision dient nicht der Wiedererwaegung der Rechtslage, und das Nichteintreten auf eine Beschwerde schliesst eine materielle Beurteilung notwendigerweise aus.

Entscheid

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.

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