Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5D_28/2025 vom 4. März 2026

5F_9/2026Entscheid vom 16.04.2026PersonenrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ GmbH vermittelte nicht-professionelle Fotomodelle und klagte gegen B.________ AG auf Fr. 2'053.45 wegen unrechtmässiger Bildverwendung. Sowohl das Bezirksgericht Winterthur als auch das Obergericht Zürich wiesen die Klage ab und das Bundesgericht trat mit Urteil 5D_28/2025 nicht auf die Beschwerde ein. Mit Revisionsgesuch verlangt die Gesuchstellerin die Aufhebung dieses Nichteintretens und eine materielle Neubeurteilung.

Erwägungen

Das Bundesgericht betont, dass seine Urteile mit der Fällung rechtskräftig werden und nur bei den in Art. 121 BGG abschliessend aufgeführten Gründen revidiert werden können. Die Klägerin beruft sich auf Art. 121 lit. c und d BGG, ohne neue Tatsachen darzulegen oder eine Übersehung von Anträgen zu belegen. Rügen der fehlerhaften Rechtsanwendung und materiellen Nichtbehandlung begründen keinen Revisionsgrund und der Nichteintretensentscheid selbst stellt keine Übersehung dar.

Entscheid

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.

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