demande d'interprétation de l'arrêt 5A_429/2024 du Tribunal fédéral du 3 mars 2025
Zusammenfassung
Sachverhalt
Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hob das Bundesgericht mit Urteil 5A_429/2024 einen kantonalen Entscheid zu Unterhaltsbeiträgen teilweise auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen zurück. Der Ehemann beantragte danach gestützt auf Art. 129 BGG die Auslegung dieses Rückweisungsurteils, namentlich zur Frage, ob die Vorinstanz die Instruktion auf bereits eingereichte Unterlagen zu den Jahren 2021 und 2022 beschränken müsse oder weitergehende Abklärungen sowie neue Tatsachen berücksichtigen dürfe. Auch die Ehefrau verlangte eine Klärung des Umfangs der Rückweisung.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Auslegung nach Art. 129 BGG nur zulässig ist, wenn das Dispositiv oder bei einer Rückweisung auch die darauf verwiesenen Erwägungen unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind. Der massgebende Rückweisungsgrund lag darin, dass das kantonal angenommene Einkommen des Ehemanns willkürlich festgestellt worden war, weil es von den Akten ohne genügende Begründung abwich und die Voraussetzungen für ein hypothetisches Einkommen nicht geprüft worden waren. Die Erwägungen des Urteils seien jedoch nicht unklar: Sie verlangten lediglich eine ergänzte Abklärung und neue Entscheidung zum Einkommen des Ehemanns, ohne die konkret vorzunehmenden Beweismassnahmen, die betroffenen Jahre oder die Berechnungsmethode festzulegen. Die von den Parteien aufgeworfenen Fragen zur Reichweite der Rechtskraft des Rückweisungsentscheids und zur Berücksichtigung neuer Tatsachen im Rückweisungsverfahren seien keine Auslegungsfragen, sondern im Rückweisungsverfahren selbst nach der einschlägigen Rechtsprechung zu beantworten.
Entscheid
Das Gesuch um Auslegung des Urteils 5A_429/2024 wurde, soweit darauf eingetreten werden konnte, abgewiesen. Das Bundesgericht präzisierte das frühere Rückweisungsurteil materiell nicht weiter.
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