Bundesgerichtsentscheid

Mehrfache und teilweise qualifizierte Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, mehrfache Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz; Willkür

6B_1012/2025Entscheid vom 29.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschwerdeführer wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz; das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche, erhöhte die Freiheitsstrafe auf 18 Monate und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme von drei Jahren an. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer einen vollständigen Freispruch und bestritt im Wesentlichen die subjektiven Tatbestandsmerkmale sowie die vorinstanzliche Beurteilung seiner Schuldfähigkeit.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass Sachverhaltsrügen nur unter dem engen Gesichtspunkt der Willkür geprüft werden und blosse appellatorische Kritik nicht genügt. Es erachtete das forensisch-psychiatrische Gutachten als schlüssig und die vorinstanzliche Annahme einer erheblich, aber nicht vollständig eingeschränkten Schuldfähigkeit als willkürfrei, zumal Anhaltspunkte für deliktsrelevante Verhaltensmuster bereits vor Ausbruch der Schizophrenie bestanden. Ebenso schützte es die Feststellung, dass der Beschwerdeführer vorsätzlich handelte; eine psychische Erkrankung schliesst den Vorsatz nicht aus, und ein krankheitsbedingter Wahn stellt keinen Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 StGB dar.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieben die Schuldsprüche, die Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die Busse sowie die stationäre therapeutische Massnahme bestehen.

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