Drohung, üble Nachrede; Willkür; Nichteintreten
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zweitinstanzlich wegen Drohung und übler Nachrede im Zusammenhang mit einer Google-Rezension zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Er erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung des Urteils sowie die Rückweisung zur Neubeurteilung. Das Bundesgericht befasst sich ausschliesslich mit dem Urteil vom 21. Oktober 2025.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass es nur das Urteil vom 21. Oktober 2025 prüfen darf und dass die Beschwerde den Anforderungen an die Rügeführung gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG genügen muss. Die Vorinstanz hat die Indizien zur Täterschaft umfassend gewürdigt und keinen Willkürverstoss begangen. Da der Beschwerdeführer lediglich appellatorisch vorbringt und keine rechtswidrige Beweiswürdigung oder Verletzung von Bundesrecht aufzeigt, wird nicht eingetreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
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