Bundesgerichtsentscheid

Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Rechtsbelehrungspflicht

6B_1205/2023Entscheid vom 30.04.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um toleranzbereinigte 36 km/h überschritten zu haben. Er wurde nach einem erstinstanzlichen Freispruch vom Obergericht wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Vor Bundesgericht bestritt er insbesondere die Verwertbarkeit seiner polizeilichen Einvernahme wegen angeblich ungenügender Rechtsbelehrung nach Art. 158 StPO und rügte zudem eine unzulässige Täuschung sowie eine zu strenge Strafzumessung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass der Tatvorwurf im Einvernahmeprotokoll vor den Aussagen des Beschwerdeführers hinreichend konkretisiert war und dieser damit den Gegenstand des Verfahrens erkennen konnte. Zwar sei die im Formular protokollierte Rechtsbelehrung knapp, die Vorinstanz habe aber ohne Willkür gestützt auf das unterschriebene Protokoll und die Aussagen des einvernehmenden Polizisten annehmen dürfen, dass eine genügende Belehrung über Aussageverweigerungsrecht, Verteidigung und Übersetzung erfolgt sei. Die Aussagen des Polizisten durften berücksichtigt werden, weil im Verhältnis zwischen in derselben Sache tätigen Strafbehörden insoweit keine vorgängige Entbindung vom Amtsgeheimnis erforderlich war. Auch die behauptete telefonische Täuschung über ein Radarfoto verwarf das Bundesgericht mangels überzeugender Anhaltspunkte. Schliesslich bestätigte es sowohl die Höhe der Geldstrafe und des Tagessatzes als auch die negative Legalprognose angesichts der einschlägigen Vorbelastungen und fehlenden Einsicht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Damit blieb die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie die unbedingte Geldstrafe bestehen.

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