Bundesgerichtsentscheid

Fraude dans la saisie; violation du principe in dubio pro reo

6B_126/2026Entscheid vom 29.07.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

B.A.________ schuldete C.________ aus drei Darlehen insgesamt 125'700 Franken; nach Einleitung der Betreibung verkaufte er 2015 seinen Miteigentumsanteil an einer Wohnung an seine Ehefrau A.A.________, liess den Gegenwert aber auf ein iranisches Konto überweisen und beurkundete den Vorgang anschliessend gegenüber dem Notar als Schenkung. Im Konkursverfahren 2020 gab er nur eine unentgeltliche Übertragung an und verschwieg die Gegenleistung. Das Genfer Berufungsgericht verurteilte beide wegen Betrugs bei der Pfändung nach Art. 163 StGB und wegen erschlichener falscher Beurkundung nach Art. 253 StGB; dagegen erhoben beide Beschwerde ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes, weil die Strafbefehle den vorgeworfenen Lebenssachverhalt hinreichend genau beschrieben; die Frage, ob dieser rechtlich als effektive oder fiktive Vermögensverminderung zu qualifizieren ist, durfte die Vorinstanz nach Art. 344 StPO neu würdigen. Es bestätigte weiter, dass aus dem gewählten Vorgehen - entgeltliche Übertragung, Verschiebung des Erlöses ins Ausland und anschliessende Vortäuschung einer Schenkung - ohne Willkür auf Vorsatz und Schädigungsabsicht beziehungsweise Eventualvorsatz geschlossen werden durfte. Unerheblich sei, dass der Konkurs erst Jahre später eröffnet wurde oder dass die geopolitische Lage im Iran damals anders eingeschätzt worden sei; für Art. 163 StGB genüge, dass Vermögenswerte den Gläubigern durch Verschleierung entzogen werden sollten.

Entscheid

Die Beschwerden von B.A.________ und A.A.________ wurden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Die Verurteilungen wegen Betrugs bei der Pfändung nach Art. 163 StGB und wegen erschlichener falscher Beurkundung nach Art. 253 StGB blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide