Bundesgerichtsentscheid

Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit einem Kind, Anklagegrundsatz

6B_146/2026Entscheid vom 07.05.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind zum Nachteil einer damals knapp 14-jährigen Geschädigten verurteilt; das Obergericht bestätigte dieses Urteil. Dem Schuldspruch lag ein Vorfall bei einem ersten Treffen auf einem dunklen Parkplatz zugrunde, bei dem der Beschwerdeführer trotz erkennbarer Abwehrhandlungen sexuelle Handlungen vornahm und die Geschädigte vaginal penetrierte. Vor Bundesgericht verlangte er einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und rügte insbesondere eine Verletzung des Anklagegrundsatzes sowie eine falsche Anwendung von aArt. 190 StGB.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, die Anklageschrift umschreibe den vorgeworfenen Lebenssachverhalt hinreichend genau; dass die Vorinstanz aus den geschilderten Umständen auf eine körperliche Überlegenheit des Beschwerdeführers und auf psychischen Druck schloss, verletze das Immutabilitätsprinzip von Art. 350 StPO nicht. Ob das angeklagte Verhalten rechtlich als Gewaltanwendung oder als psychische Druckausübung zu qualifizieren sei, betreffe die Rechtsanwendung und müsse nicht bereits in der Anklageschrift im Detail festgelegt werden. Materiellrechtlich bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung wegen Vergewaltigung nach aArt. 190 StGB aufgrund einer Gesamtwürdigung: Alter und Unerfahrenheit der Geschädigten, das aufgebaute Vertrauen, der dunkle und abgelegene Ort, die anfänglichen Abwehrhandlungen sowie das dominante und beharrliche Vorgehen des Beschwerdeführers begründeten eine ausweglose Situation, in der weitere Gegenwehr unzumutbar war. Dass gewisse Verletzlichkeitsfaktoren bereits vor der Tat bestanden, ändere nichts daran, dass der Beschwerdeführer sie durch sein Verhalten tatsituativ ausnutzte und so eine Zwangslage schuf.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind sowie die kantonale Beurteilung blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide