Faux dans les titres
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer unterzeichnete als „Sole Arbitrator“ eine von einer Partei vorformulierte Schiedsspruch ohne tatsächliche Verfahrensführung, in dem die Authentizität streitiger Videos attestiert wurde. Tatsächlich fand keine Schiedsverhandlung statt und der Text stammte ausschliesslich von einer Partei. Nach Verurteilungen auf Kantons- und Berufungsstufe focht er seine Verurteilung wegen falschen Titels vor Bundesgericht an.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass es sich um einen reinen falsus intellectus handelt, weil der Beschwerdeführer als angeblicher Schiedsrichter unterschrieb, ohne ein Schiedsverfahren durchzuführen. Die Schiedsspruch genießt aufgrund der Verweise auf das internationale Privatrecht (LDIP) eine erhöhte Beweiskraft und bestätigt zu Unrecht das Zustandekommen eines ordnungsgemässen Verfahrens. Der Beschwerdeführer handelte mit dolus eventualis, indem er die Unterzeichnung in Kauf nahm, um sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.
Entscheid
Der Beschwerde wird keine Folge gegeben und die Verurteilung wegen falschen Titels bleibt in Kraft.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
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