Actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de résistence; présomption d'innocence; arbitraire
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ wurde vom Waadtländer Kantonsgericht bestätigend wegen sexueller Handlungen mit einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person verurteilt, nachdem B.________ in der Nacht vom 9./10. Juli 2021 in stark alkoholisiertem und zeitweise bewusstlosem Zustand in einem Schlafzimmer von mehreren Männern sexuell missbraucht worden war. Vor Bundesgericht bestritt er, B.________ penetriert zu haben, und rügte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie eine Verletzung der Unschuldsvermutung.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass es in tatsächlicher Hinsicht an die vorinstanzlichen Feststellungen gebunden ist, sofern diese nicht offensichtlich unrichtig beziehungsweise willkürlich im Sinne von Art. 9 BV und Art. 97 Abs. 1 BGG sind; in diesem Rahmen hat in dubio pro reo keine weitergehende Bedeutung. Es erwog, dass weder die fehlende Erinnerung der Geschädigten noch das Fehlen von DNA-Spuren oder frühere abweichende Aussagen die vorinstanzliche Beweiswürdigung als unhaltbar erscheinen liessen. Die Vorinstanz durfte sich auf ein Bündel übereinstimmender Indizien stützen, insbesondere auf Aussagen von Mitbeteiligten, wonach A.________ in der Kammer anwesend war und B.________ sexuell missbrauchte, sowie auf Snapchat-Nachrichten, aus denen hervorging, dass er die Tat eingestehen sollte.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb die Verurteilung von A.________ wegen sexueller Handlungen mit einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person bestehen.
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