Bundesgerichtsentscheid

Actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de résistence; arbitraire

6B_162/2026Entscheid vom 20.05.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde kantonal wegen sexueller Handlungen mit einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person verurteilt, weil er in der Nacht vom 9./10. Juli 2021 sexuelle Handlungen an B.________ vornahm, als diese stark alkoholisiert und zumindest teilweise nicht widerstandsfähig war. Vor Bundesgericht bestritt er namentlich die Sachverhaltsfeststellung, wonach B.________ ihm gegenüber eine vaginale Penetration ausdrücklich abgelehnt habe und er dieses Nein missachtet habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass es in Tatfragen nur bei Willkür eingreift und appellatorische Kritik unzulässig ist. Es erachtete die kantonale Würdigung der Aussagen von F.________ als haltbar: Deren frühe und später bestätigte Aussagen belegten, dass B.________ zum Beschwerdeführer sagte, sie wolle keine Penetration, und dass er in diesem Moment bei ihr war. Damit scheiterte auch das Vorbringen, B.________ sei durchgehend bewusst, einverstanden und handlungsfähig gewesen. Ob das Übergehen des mündlich geäusserten Neins eher unter Art. 191a StGB oder Art. 190a StGB falle, liess das Bundesgericht offen, weil insoweit kein Rechtsmittel der Privatklägerin oder der Staatsanwaltschaft vorlag.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Verurteilung von A.________ wegen sexueller Handlungen mit einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person blieb bestehen.

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