Bundesgerichtsentscheid

Sexuelle Handlung mit Kindern, sexuelle Belästigung; unrichtige Sachverhaltsfeststellung; Willkür, rechtliches Gehör

6B_165/2026Entscheid vom 20.04.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdegegner wurde vorgeworfen, seine minderjährige Tochter über Jahre hinweg beim Vorlesen und Gutenachtsagen im Bett in sexualbezogener Weise unter der Hose bzw. in der Nähe des Intimbereichs berührt zu haben. Das Strafgerichtspräsidium und das Kantonsgericht sprachen ihn frei; die Tochter und ihre Mutter verlangten vor Bundesgericht eine Verurteilung wegen sexueller Handlung mit Kindern, eventualiter wegen sexueller Belästigung, sowie die Zusprechung ihrer Zivilforderungen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es in die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur bei Willkür eingreift und blosse appellatorische Kritik unzulässig ist. Es schützte die vorinstanzliche Beweiswürdigung, wonach die Aussagen der Tochter zu den behaupteten sexualbezogenen Berührungen zu vage, detailarm und inkohärent seien, um die bestrittenen Berührungen unter der Unterhose als erstellt anzusehen. Bezüglich der unbestrittenen Berührungen am Rücken, an der Hüfte, oberhalb des Gesässes und am Bauch verneinte es einen objektiv eindeutigen Sexualbezug, weil diese in ein langjähriges Gutenachtritual zwischen Vater und Tochter eingebettet waren und nach ihrem äusseren Erscheinungsbild nicht sexuell erschienen. Deshalb lag weder eine sexuelle Handlung mit Kindern nach aArt. 187 StGB noch eine sexuelle Belästigung nach aArt. 198 StGB vor; auch eine Verletzung von Art. 344 StPO oder des rechtlichen Gehörs verneinte das Gericht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Der Freispruch des Beschwerdegegners und die Abweisung der geltend gemachten Zivilforderungen blieben bestehen.

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