Bundesgerichtsentscheid

Vol par métier; conclusions civiles; arbitraire

6B_198/2026Entscheid vom 08.06.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt, weil sie zwischen Juli 2021 und Januar 2023 an ihrem Arbeitsplatz wiederholt Pakete mit vorwiegend Elektronik entwendet haben soll. Die Vorinstanz bestätigte die Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt sowie die Verpflichtung, B.B.________ SA rund 274'981.62 Franken Schadenersatz zu zahlen. Vor Bundesgericht bestritt sie insbesondere die Gewerbsmässigkeit, die Strafzumessung und die zivilrechtlichen Forderungen.

Erwägungen

Das Bundesgericht verneinte Willkür bei der Feststellung, dass die Beschwerdeführerin sich durch die Taten bereicherte, auch wenn der Vorteil teils über ihre Partnerin floss, da auch Ersparnisse und Vorteile zugunsten Dritter als Vermögensvorteil genügen. Angesichts der über 19 Monate systematisch, regelmässig und mit strukturierter Methode begangenen Diebstähle durfte die Vorinstanz die Qualifikation als gewerbsmässigen Diebstahl nach Art. 139 aStGB bejahen; auch die bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten hielt vor Bundesrecht stand. Hingegen war die Begründung zu den Zivilforderungen ungenügend, weil nicht klar war, ob und auf welcher Grundlage der geltend gemachte Schaden nach Art. 42 OR strikt bewiesen oder nach Art. 42 Abs. 2 OR geschätzt wurde und ob sich wiedergefundene Gegenstände schadensmindernd auswirken.

Entscheid

Die Beschwerde wird materiell teilweise gutgeheissen: Der kantonale Entscheid wird hinsichtlich der Zivilforderungen aufgehoben und zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen bleibt die strafrechtliche Verurteilung, einschliesslich Qualifikation als gewerbsmässiger Diebstahl und Strafe, bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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