Abweisung Haftentlassungsgesuch / Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Staatsanwaltschaft führt gegen B.A.________ und seinen Neffen A.A.________ ein Strafverfahren wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung bzw. eventualiter mehrfachen versuchten Mordes im Zusammenhang mit einer langjährigen Feindschaft zwischen zwei Familien. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 26. April 2025 das Fahrzeug gelenkt zu haben, aus dem sein Neffe auf die Brüder D.________ schoss; seit der Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft. Streitgegenstand vor Bundesgericht war die Abweisung seines Haftentlassungsgesuchs bzw. die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte den dringenden Tatverdacht, da aufgrund der Zeugenaussagen, der Vorgeschichte der familiären Feindschaft, der sichergestellten Waffen sowie weiterer Indizien die Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung des Beschwerdeführers im Haftverfahren vertretbar sei. Es hielt fest, dass innere Tatsachen wie Wissen und Vorsatz regelmässig durch Indizien nachgewiesen werden dürfen, und erachtete die entlastenden Aussagen des Neffen sowie die Darstellung des Beschwerdeführers als nicht geeignet, diese Verdachtslage zu entkräften. Ebenso bejahte es eine ausgeprägte Fluchtgefahr wegen der drohenden langjährigen Freiheitsstrafe, der möglichen Landesverweisung, der kosovarischen Staatsangehörigkeit und der familiären Bindungen in den Kosovo, wobei die familiäre Verwurzelung in der Schweiz den Fluchtanreiz nicht aufwiege. Ersatzmassnahmen erschienen angesichts der konkreten Fluchtgefahr als ungeeignet, und weder Überhaft noch eine ausnahmsweise haftrelevante Verletzung des Beschleunigungsgebots lagen vor.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Verlängerung der Untersuchungshaft und die Verweigerung einer Haftentlassung auch unter Ersatzmassnahmen wurden bestätigt.
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