Séjour illégal (LEI); principe in dubio pro reo; refus de l'assistance judiciaire
Zusammenfassung
Sachverhalt
A________, philippinischer Staatsangehoeriger, studierte in Genf und erhielt bis 31.10.2017 eine Aufenthaltserlaubnis. Nach definitiver Ablehnung seiner Gesuche musste er bis 8.1.2025 ausreisen, blieb jedoch vom 9.1. bis 4.5.2025 ohne gueltige Bewilligung in der Schweiz und wurde deshalb wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Er erhob dagegen kantonales Rechtsmittel und beantragte unentgeltliche Rechtspflege, wurde hiermit ebenso abgewiesen und fuehrt Beschwerde ans Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt, dass weder die anhängigen Verfahren noch die Gesuche um Revision und Wiedererwägung aufschiebende Wirkung hatten und der Beschwerdeführer ohne Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz verblieben ist, ohne dass die Vorinstanz dadurch willkürliche Rechtsverstösse beging und die Prinzipien nulla poena sine lege und in dubio pro reo gewahrt blieben. Die Rüge der Unverhältnismässigkeit der Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10 Franken und des bedingten Strafvollzugs wurde abgewiesen, da die Sanktion als angemessen erachtet wurde. Der Anspruch auf unentgeltlichen Verfahrensbeistand wurde zu Recht verneint, da die Komplexität der Sache die Fähigkeit des Beschwerdeführers, sich selbst zu verteidigen, nicht überstieg.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Bürgerrecht und Ausländerrecht ansehen