Bundesgerichtsentscheid

Versuchte vorsätzliche Tötung, Verfahrensfairness; Grundsatz "ne bis in idem"; Verwertbarkeit

6B_202/2026Entscheid vom 13.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, am 27. Dezember 2020 in einer Wohngruppe mit einem Brotmesser versucht zu haben, einem Mitbewohner in den Hals zu schneiden oder zu stechen, um ihn zu töten. Das Obergericht Solothurn verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 7 Jahren Freiheitsstrafe, ordnete die Verwahrung sowie eine 15-jährige Landesverweisung an. Vor Bundesgericht rügte er namentlich Verfahrensunfairness, Verstösse gegen den Grundsatz «ne bis in idem» sowie die Unverwertbarkeit verschiedener Beweise.

Erwägungen

Das Bundesgericht verwarf die meisten formellen Rügen: Weder die Aktenführung noch die Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit oder die Verwendung eines aus vorhandenen Videostandbildern zusammengestellten «Daumenkinos» verletzten Bundesrecht oder Art. 6 EMRK. Auch der Grundsatz «ne bis in idem» war nicht verletzt, weil die frühere Disziplinarsanktion im Vollzug und das spätere Verwahrungsverfahren keine erneute strafrechtliche Beurteilung derselben Tat im Sinne von Art. 11 StPO darstellten. Hingegen hielt das Bundesgericht fest, dass nach der formellen Eröffnung der Untersuchung am 29. Januar 2021 die notwendige Verteidigung unverzüglich hätte bestellt werden müssen; die staatsanwaltschaftlichen Zeugenbefragungen vom 8. Februar 2021 fanden jedoch vor der Bestellung des amtlichen Verteidigers und ohne wirksam eröffnete Beschränkung der Teilnahmerechte statt. Diese Einvernahmen von E.________ und F.________ durften deshalb nach Art. 147 Abs. 4 StPO nicht zulasten des Beschwerdeführers verwertet werden. Da die Vorinstanz sich bei der Sachverhaltsfeststellung unter anderem auf diese Aussagen stützte, war eine neue Beweiswürdigung erforderlich.

Entscheid

Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen

Verwandte Entscheide