Bundesgerichtsentscheid

Incendio colposo; arbitrio nell'accertamento dei fatti

6B_209/2025Entscheid vom 13.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

2017 brannte eine Berghütte der Vereinigung C.________ im Kanton Tessin fast vollständig ab; Brandursache war ein Konstruktionsmangel am Durchgang des Kaminrohrs durch eine Holzdecke. Der Präsident der Vereinigung, A.________, wurde erstinstanzlich wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt, nach Rückweisung und neuem Verfahren aber freigesprochen; die CARP bestätigte den Freispruch. Streitig war vor Bundesgericht, ob die Vorinstanz den Sachverhalt und die Beweise willkürlich gewürdigt und dadurch Art. 222 Abs. 1 StGB verletzt hatte.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass es Sachverhaltsrügen nur unter dem strengen Willkürmassstab prüft und appellatorische Kritik unzulässig ist. Die Vorinstanz durfte willkürfrei annehmen, dass A.________ den konkreten Konstruktionsmangel weder kannte noch kennen musste und dass nicht mit der nötigen Sicherheit feststand, ein brandschutzrechtliches Abnahmeverfahren, eine Risikoanalyse oder die Erteilung der Bewilligungen hätten den versteckten Mangel rechtzeitig aufgedeckt. Mehrere Rügen der Staatsanwaltschaft waren ungenügend begründet, neu oder bloss appellatorisch; damit fehlte auch die Grundlage für den behaupteten fahrlässigen Kausalbeitrag im Sinn von Art. 222 Abs. 1 StGB.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Der Freispruch von A.________ vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst blieb bestehen.

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