Tentative d'escroquerie; faux dans les titres; arbitraire; droit d'être entendu; principe in dubio pro reo
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ wurde im Kanton Waadt wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt, weil er in zwei Verfahren eine quittungsähnliche Bestätigung einreichte, wonach seine Ex-Ehefrau am 20. März 2020 angeblich 40'000 Franken in bar erhalten habe. Nach den kantonalen Gerichten hatte er das Dokument am Computer erstellt, ausgedruckt und die Unterschrift seiner Ex-Ehefrau imitiert oder imitieren lassen, um im Strafverfahren wegen Unterhaltsverletzung milder behandelt zu werden und im Zivilverfahren die Suspendierung einer Betreibung zu erreichen. Vor Bundesgericht verlangte er einen Freispruch oder eventualiter eine unabhängige Gegenexpertise und rügte insbesondere Willkür, Verletzung des rechtlichen Gehörs und Verstoss gegen in dubio pro reo.
Erwägungen
Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil die Vorinstanz ihre Würdigung hinreichend begründet und sich mit den wesentlichen Einwänden gegen das Schriftgutachten auseinandergesetzt hatte. Es hielt fest, die Verurteilung stütze sich nicht allein auf das Gutachten, sondern auch auf mehrere Indizien, namentlich die Unplausibilität einer Barzahlung im hochkonflikthaften Verhältnis, das bisherige Zahlungsverhalten des Beschwerdeführers, die Umstände während der Covid-19-Zeit, seine Widersprüche und die späte Einreichung des Dokuments. Die Verweigerung einer Gegenexpertise beruhe auf zulässiger antizipierter Beweiswürdigung, zumal das privat eingereichte Schriftstück mangels wissenschaftlicher Methode und fachlicher Eignung als unerheblich angesehen werden durfte. Die Rügen betreffend Willkür, in dubio pro reo und fehlende Bereicherungsabsicht genügten den Begründungsanforderungen weitgehend nicht; im Übrigen durfte die Vorinstanz annehmen, dass der Beschwerdeführer wissentlich ein falsches Dokument verwendete, um sich unrechtmässig prozessuale und finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Verurteilung wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung blieb bestehen.
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