Betrug (Covid-19-Kredite); Rückzug
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zuerich erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zuerich vom 27. Januar 2026 in einer Strafsache wegen Betrugs im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten. Mit Eingabe vom 12. Mai 2026 zog sie ihre am 10. April 2026 eingereichte Beschwerde wieder zurueck.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die haengige Beschwerde vor seinem Entscheid ausdruecklich zurueckgezogen worden war. Ein Rueckzug beendet das bundesgerichtliche Verfahren, sodass dieses nicht materiell zu beurteilen ist. Das Verfahren ist deshalb infolge Beschwerderueckzugs abzuschreiben.
Entscheid
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren infolge Rueckzugs der Beschwerde ab. Zu einer materiellen Beurteilung des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten kam es nicht.
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