Bundesgerichtsentscheid

Vol en bande et tentative de vol en bande

6B_254/2025Entscheid vom 06.05.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde vom Kantonsgericht Neuenburg wegen bandenmässigen Diebstahls an den Tagen 15. März und 10. Mai 2022 sowie wegen versuchten bandenmässigen Diebstahls vom 11. Mai 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt; zugleich wurde seine 2020 gewährte bedingte Entlassung widerrufen. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit D.________ und teilweise mit B.________ Diebstähle aus Lieferfahrzeugen vorbereitet, die Fahrten organisiert, Prepaid-SIM-Karten beschafft, Schmiere gestanden und logistische Unterstützung geleistet zu haben. Vor Bundesgericht verlangte er Freispruch, den Verzicht auf den Widerruf der bedingten Entlassung sowie eine tiefere, bedingt aufgeschobene Strafe.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es an die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung gebunden ist, sofern diese nicht willkürlich ist, und dass appellatorische Kritik nicht genügt. Es erachtete die vorinstanzliche Würdigung eines Bündels übereinstimmender Indizien als haltbar, namentlich der Aussagen der Nanny, der Video- und Radarbilder, der Telefoniedaten, des Verhaltens des Beschwerdeführers vor Ort und der Nachrichten zwischen den Beteiligten, sodass seine Mittäterschaft an den Taten vom 15. März, 10. Mai und 11. Mai 2022 ohne Verletzung von in dubio pro reo bejaht werden durfte. Auch die Strafzumessung verletzte kein Bundesrecht, weil die Berufungsinstanz die Strafe frei neu festsetzen durfte und der Beschwerdeführer keine rechtsfehlerhafte oder übermässig strenge Bewertung aufzeigte. Schliesslich bestätigte das Bundesgericht den Widerruf der bedingten Entlassung nach Art. 89 StGB wegen ungünstiger Legalprognose, insbesondere angesichts einschlägiger schwerer Vorstrafen, erneuter Delinquenz während der Probezeit und fehlender Einsicht; bei einer Gesamtstrafe nach Art. 89 Abs. 6 StGB kam ein bedingter oder teilbedingter Vollzug nicht in Betracht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Damit blieben die Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls und versuchten bandenmässigen Diebstahls, die Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten sowie der Widerruf der bedingten Entlassung bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide