Schändung; Strafzumessung; Genugtuung
Zusammenfassung
Sachverhalt
B.________ wurde wegen mutmaßlicher Schändung an A.________ vom 31. Januar 2021 angeklagt. Regionalgericht Bern-Mittelland und das Obergericht des Kantons Bern sprachen ihn frei und wiesen zugleich die Genugtuungsforderung ab. A.________ erhebt Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht mit dem Antrag auf Verurteilung des B.________ wegen Schändung und Auferlegung einer Genugtuung von Fr. 10 000.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält fest, dass die Vorinstanz ihre Sachverhaltsfeststellung sachgerecht getroffen und die Bewegungs- und Widerstandsfähigkeit der Beschwerdeführerin nachvollziehbar beurteilt hat, weshalb keine Willkür vorliegt. Die Widerstandsunfähigkeit ist nicht hinreichend erwiesen, sodass der objektive Tatbestand der Schändung fehlt, und dem Beschwerdegegner fehlt es am Wissen beziehungsweise Eventualvorsatz, sich diese Widmung zunutze zu machen. Die Zivilforderung ist zudem mangels genügender Begründung nicht zu prüfen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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