Bundesgerichtsentscheid

Tentative de lésions corporelles graves, tentative de lésions corporelles simples avec un objet dangereux; infraction à la LStup; expulsion et inscription dans le Système d'Information Schengen (SIS)

6B_276/2026Entscheid vom 29.07.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde im Kanton Bern unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt; zudem wurde seine Landesverweisung für sieben Jahre samt SIS-Ausschreibung angeordnet. Dem Urteil lag eine Auseinandersetzung in einem Restaurant zugrunde, die im Zusammenhang mit einem geplanten Haschischverkauf an B.________ stand und bei der A.________ mit einem Messer zuschlug sowie mehrere Biergläser warf. Vor Bundesgericht verlangte er Freisprüche, eventualiter den Verzicht auf Landesverweisung und SIS-Eintrag sowie eine mildere Strafe.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtete die Sachverhaltsfeststellung zur geplanten Betäubungsmitteltransaktion als nicht willkürlich und bestätigte die Verurteilung nach Art. 19 Abs. 1 lit. d und g BetmG. Es hielt fest, dass beim Schlag gegen das Gesicht des Gegners zwar eine Notwehrlage bestand, die Reaktion mit dem in der Hand gehaltenen Messer aber unverhältnismässig war; auch der erste Bierglaswurf überschritt die Grenzen der Notwehr, während bei den weiteren Würfen bereits keine unmittelbare Angriffslage mehr vorlag. Einen entschuldbaren Notwehrexzess verneinte das Gericht, weil kein entschuldbarer Affektzustand festgestellt war. Schliesslich bestätigte es sowohl die Freiheitsstrafe von 31 Monaten als auch die obligatorische Landesverweisung von sieben Jahren, da das öffentliche Interesse angesichts der Delinquenz, Rückfallgefahr und schwachen Integration das private Bleibeinteresse überwog.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieben Schuldsprüche, Freiheitsstrafe von 31 Monaten, Landesverweisung für sieben Jahre und SIS-Ausschreibung bestehen.

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