Bundesgerichtsentscheid

Urkundenfälschung; Verfahrenskosten, Parteientschädigung; rechtliches Gehör

6B_310/2025Entscheid vom 06.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde vom Obergericht Aargau wegen Urkundenfälschung verurteilt, weil er nachträglich ein unvollständiges Patientendossier zu einer zahnärztlichen Behandlung erstellte und davon der Polizei eine Abbildung einreichte. Vom Vorwurf der mehrfachen Unterdrückung von Urkunden blieb er freigesprochen. Vor Bundesgericht verlangte er einen Freispruch auch vom Vorwurf der Urkundenfälschung und beanstandete zudem die Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass ein Patientendossier aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht und Aufbewahrungsvorschriften eine Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB ist und ihm erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Die nachträgliche Erstellung eines unvollständigen Dossiers, das als Beleg für den angeblich fehlenden Besitz weiterer schriftlicher Aufzeichnungen dienen sollte, erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung nach Art. 251 Ziff. 1 StGB; die gegenteiligen Sachverhaltsrügen des Beschwerdeführers waren ungenügend begründet oder nicht geeignet, Willkür darzutun. Auch die Rügen zum rechtlichen Gehör scheiterten, weil die Vorinstanz die wesentlichen Vorbringen berücksichtigt hatte. Schliesslich bestätigte das Bundesgericht, dass die Kostenauflage betreffend den freisprechend erledigten Vorwurf der Urkundenunterdrückung auf Art. 426 Abs. 2 StPO gestützt werden durfte, da der Beschwerdeführer durch die pflichtwidrige Verweigerung der Herausgabe der Patientendossiers das Strafverfahren adäquat verursacht hatte, ohne die Unschuldsvermutung zu verletzen.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Der Schuldspruch wegen Urkundenfälschung sowie die damit zusammenhängenden Nebenfolgen blieben bestehen.

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