Bundesgerichtsentscheid

Tentative d'extorsion et chantage aggravés; violation de domicile; dommages à la propriété; fixation de la peine; présomption d'innocence; expulsion; arbitraire

6B_340/2026Entscheid vom 08.07.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde vom Genfer Berufungsgericht wegen Raubs, versuchter qualifizierter Erpressung und qualifizierten Chantages, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu 7 Jahren und 5 Monaten Freiheitsstrafe sowie zu einer Landesverweisung von 7 Jahren verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, zwei Home-Jackings in den Jahren 2021 und 2023 geplant und ermöglicht zu haben, indem er Mittäter rekrutierte oder mit ihnen zusammenwirkte sowie Informationen über Opfer, Beute und Örtlichkeiten lieferte. Vor Bundesgericht bestritt er seine Beteiligung am Überfall vom 8. Februar 2023, beanstandete die Strafzumessung und wandte sich gegen die Landesverweisung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz die Beteiligung des Beschwerdeführers am Home-Jacking von 2023 ohne Willkür auf die als glaubhaft gewürdigten Aussagen von E.________ und auf mehrere übereinstimmende Indizien, namentlich Telekommunikationsdaten, Treffen im Vorfeld und Täterwissen über Gold und Tresor, stützen durfte. Die Rüge zur Strafzumessung erwies sich als unzulässig appellatorisch, weil der Beschwerdeführer seine persönliche Belastung wegen Problemen seines Sohnes bloss anders darstellte, ohne eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung aufzuzeigen. Hinsichtlich der Landesverweisung bejahte das Bundesgericht trotz familiärer Bindungen in der Schweiz ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere wegen der schweren Gewalt- und Vermögensdelikte, des Rückfallrisikos, der fehlenden besonders intensiven Integration und der zumutbaren Reintegration in Frankreich; auch die Dauer von 7 Jahren sei verhältnismässig.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieben Schuldsprüche, Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 5 Monaten sowie die Landesverweisung für 7 Jahre bestehen.

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