Bundesgerichtsentscheid

Nötigung; Anklagegrundsatz, Willkür, Meinungsäuserungs- und Versammlungsfreiheit

6B_342/2025Entscheid vom 14.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer nahm am 4. Oktober 2021 in Zürich an einer unbewilligten Klimaprotestaktion auf der Uraniastrasse teil und stellte sich während rund 1 Stunde 45 Minuten auf die Fahrbahn, bis er von der Polizei weggetragen wurde. Das Obergericht Bern verurteilte ihn deswegen wegen Nötigung, nachdem ihn die erste Instanz in diesem Punkt freigesprochen hatte. Vor Bundesgericht bestritt er namentlich eine genügende Anklage, den willkürfrei festgestellten Sachverhalt, die Erfüllung von Art. 181 StGB sowie die Vereinbarkeit der Verurteilung mit der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, die Anklage umschreibe die Behinderung des motorisierten Individualverkehrs durch Stau und Umleitungen genügend; nicht von der Anklage erfasst sei hingegen eine Behinderung des Tramverkehrs, auf die deshalb nicht abgestellt werden dürfe. Die Vorinstanz habe willkürfrei annehmen dürfen, dass die Aktion auf eine Verkehrsblockade abzielte und dass der Beschwerdeführer diese Behinderung kannte und wollte. Angesichts der Blockade einer wichtigen Verkehrsachse über längere Zeit mit Staus und erzwungenen Umwegen liege eine genügend intensive andere Beschränkung der Handlungsfreiheit und damit Nötigung im Sinne von Art. 181 StGB vor. Die strafrechtliche Ahndung verletze Art. 10 und 11 EMRK sowie Art. 16 und 22 BV nicht, weil die unbewilligte Aktion gezielt das tägliche Leben und die Rechte Dritter über das bei einer friedlichen Demonstration hinzunehmende Mass hinaus störte und den Teilnehmenden zuvor während Stunden Gelegenheit zur Meinungsäusserung belassen worden war.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Schuldspruch wegen Nötigung und die vom Obergericht ausgesprochene Verurteilung blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide