Bundesgerichtsentscheid

Actes d'ordre sexuel avec des enfants; arbitraire; droit d'être entendu; présomption d'innocence

6B_351/2026Entscheid vom 30.06.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.A.________ wurde im Kanton Freiburg wegen sexueller Handlungen mit seiner minderjährigen Tochter verurteilt. Dem Urteil lagen drei Vorfälle zwischen 2016 und 2018 zugrunde, bei denen er das damals etwa zehnjährige Kind über den Kleidern an intimen Körperstellen berührt haben soll. Vor Bundesgericht verlangte er einen Freispruch und rügte insbesondere Willkür bei der Beweiswürdigung, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie der Unschuldsvermutung.

Erwägungen

Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil die Vorinstanz ihre Würdigung der Glaubhaftigkeit der Aussagen ausreichend begründet hatte und der Beschwerdeführer den kantonalen Entscheid sachgerecht anfechten konnte. Es hielt fest, dass die Vorinstanz die Aussagen der Tochter, die Aussagen des Beschwerdeführers und die Zeugenaussagen umfassend geprüft und ohne Willkür auf die glaubhafte, in den wesentlichen Punkten konstante Darstellung der Tochter abgestellt habe; die Unschuldsvermutung gehe insoweit nicht über das Willkürverbot hinaus. Auch die rechtliche Qualifikation als sexuelle Handlung im Sinne von Art. 187 aStGB verletze kein Bundesrecht, da Berührungen an Vagina, Brust und Gesäss eines etwa zehnjährigen Kindes klar sexuell konnotiert seien und bei Kindern der Begriff weit auszulegen sei.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb die Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern bestehen.

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