Bundesgerichtsentscheid

Contrainte sexuelle; actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de résistence; arbitraire, présomption d'innocence, frais

6B_353/2025Entscheid vom 02.06.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegner führten 2021 eine Beziehung; während gemeinsamer Ferien kam es in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 2021 zu einer analen Penetration, die die Beschwerdeführerin später als sexuelle Nötigung bzw. als sexuelle Handlung an einer widerstandsunfähigen Person anzeigte. Zusätzlich warf sie ihm vor, Gespräche in derselben Zeit heimlich mit einer Handy-App aufgenommen zu haben. Nach Freispruch bzw. Einstellung durch die kantonalen Instanzen verlangte sie vor Bundesgericht eine Verurteilung wegen der Sexualdelikte sowie Zivilansprüche.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es an die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung gebunden ist, sofern keine Willkür dargetan wird, und dass der Grundsatz in dubio pro reo insoweit keine weitergehende Tragweite hat. Die Vorinstanz durfte ohne Willkür annehmen, die Aussagen der Beteiligten seien hinsichtlich des behaupteten körperlichen Zwangs gleichwertig, weil das Vorbringen der Beschwerdeführerin in zentralen Punkten variierte und zudem mit den Audioaufnahmen der betreffenden Nacht nicht übereinstimmte. Ebenso war es nicht willkürlich, dass die Vorinstanz die genauen Umstände der analen Penetration, namentlich ein überraschendes Vorgehen oder eine Widerstandsunfähigkeit, nicht als rechtsgenüglich erstellt ansah. Damit fehlte eine tragfähige tatsächliche Grundlage für eine Verurteilung nach den damaligen Art. 189 und 191 StGB; einzig hinsichtlich der auferlegten Entschädigung an den Beschwerdegegner in der Berufung korrigierte das Bundesgericht die Anwendung der StPO, weil bei den Offizialdelikten nicht die Privatklägerin, sondern der Staat für den strafrechtlichen Verteidigungsaufwand aufzukommen hat.

Entscheid

Die Beschwerde gegen den Freispruch wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person wird abgewiesen; der Freispruch bleibt bestehen. Materiellrechtlich bleibt es auch beim kantonalen Entscheid zum Vorwurf der unbefugten Gesprächsaufzeichnung.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen

Verwandte Entscheide