Bundesgerichtsentscheid

Drohung, sexuelle Belästigung, Missbrauch einer Fernmeldeanalge, Widerhandlung gegen das BetmG; rechtliches Gehör; Nichteintreten

6B_366/2026Entscheid vom 23.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Kantonsgericht St. Gallen sprach den Beschwerdeführer vom Vorwurf der üblen Nachrede frei, verurteilte ihn aber wegen Drohung, sexueller Belästigung, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Widerhandlung gegen das BetmG. Vor Bundesgericht verlangte er im Wesentlichen die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung zur Neubeurteilung, insbesondere wegen angeblicher Befangenheit eines mitwirkenden Richters sowie wegen Verletzungen des rechtlichen Gehörs bei Beweisabnahme, Aktenführung und Protokollierung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht genügt, weil sie sich nicht substanziiert mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinandersetzt. Die Rügen zur Mitwirkung des abgelehnten Richters, zur Abweisung von Beweisanträgen, zur Aktenführung und zu behaupteten Protokollmängeln zeigten keine hinreichend begründete Rechtsverletzung auf. Auch hinsichtlich der Schuldsprüche und der Folgen der festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots erschöpfte sich die Eingabe in appellatorischer Kritik, ohne einen konkreten Rechtsfehler darzutun.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen unverändert bestehen.

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