Bundesgerichtsentscheid

Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.; Nichteintreten

6B_377/2026Entscheid vom 06.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Obergericht des Kantons Thurgau verurteilte den Beschwerdeführer wegen mehrfacher, teils versuchter sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Inzests zum Nachteil seiner beiden Töchter sowie wegen weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und ordnete verschiedene Massnahmen und Schutzanordnungen an. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte er vor Bundesgericht Freisprüche von den Sexualdelikten sowie die Aufhebung der damit zusammenhängenden Strafen, Massnahmen und Zivilfolgen.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass eine Beschwerde nach Art. 42 Abs. 2 BGG substantiiert darlegen muss, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und dass für Sachverhaltsrügen und Grundrechtsverletzungen eine qualifizierte Rügepflicht nach Art. 106 Abs. 2 BGG gilt. Die Vorinstanz hatte die Schuldsprüche ausführlich auf die als glaubhaft gewürdigten Aussagen der beiden Opfer sowie auf ergänzende Sachbeweise gestützt und die Aussagen des Beschwerdeführers als unglaubhafte Schutzbehauptungen bewertet. Der Beschwerdeführer setzte sich mit dieser konkreten Beweiswürdigung jedoch nicht hinreichend auseinander, sondern beschränkte sich auf appellatorische Kritik, den Hinweis auf fehlende direkte Beweise und abstrakte Berufungen auf den Grundsatz «in dubio pro reo». Damit genügte seine Beschwerde den gesetzlichen Begründungsanforderungen offensichtlich nicht.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der angefochtene Entscheid des Obergerichts materiell bestehen.

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