Bundesgerichtsentscheid

Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung; Willkür etc.

6B_412/2024Entscheid vom 05.05.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, 2007 und 2008 an seiner damals minderjährigen Halbschwester sexuelle Handlungen vorgenommen und sie zu weiteren sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Das Bezirksgericht und anschliessend das Obergericht des Kantons Thurgau verurteilten ihn wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung. Vor Bundesgericht verlangte er im Wesentlichen eine neue Beurteilung wegen ungenügender Beweiserhebung und willkürlicher Sachverhaltsfeststellung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, die Vorinstanz habe auf zusätzliche Befragungen der Privatklägerin sowie weiterer Zeugen ohne Willkür verzichten dürfen, da die massgeblichen Punkte bereits genügend abgeklärt gewesen seien und keine entscheidrelevanten neuen Erkenntnisse zu erwarten gewesen seien. Es bestätigte zudem, dass das Berufungsgericht die Aussagen der Privatklägerin anhand einer Glaubhaftigkeitsanalyse, der Tagebucheinträge, der Aussageentwicklung des Beschwerdeführers und der behaupteten familiär-finanziellen Belastungsmotive vertretbar gewürdigt habe. Die Rügen zur angeblichen Manipulation des digitalen Tagebuchs drangen nicht durch, weil die Vorinstanz gestützt auf die forensischen Gutachten ohne Willkür von einem konsistenten Metadatenbild und nur marginalen textlichen Abweichungen ausgehen durfte. Insgesamt vermochte der Beschwerdeführer keine offensichtlich unrichtige oder schlechterdings unhaltbare Beweiswürdigung darzutun.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Damit blieben die Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung sowie die vom Obergericht bestätigten Rechtsfolgen bestehen.

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