Mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung; Willkür
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin warf dem Beschwerdegegner, einem als Pfarrer tätigen Mann, vor, sie 2017 im Pfarreihaus mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Das Regionalgericht sprach ihn frei; das Kantonsgericht bestätigte den Freispruch hinsichtlich der Sexualdelikte, verurteilte ihn jedoch wegen mehrfacher Gewaltdarstellung. Vor Bundesgericht verlangte die Beschwerdeführerin insbesondere einen Schuldspruch wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung sowie die Zusprechung einer Genugtuung.
Erwägungen
Das Bundesgericht erinnert daran, dass Sachverhaltsrügen nur unter dem strengen Willkürmassstab geprüft werden und appellatorische Kritik nicht genügt. Die Vorinstanz hatte eingehend begründet, weshalb die Aussagen der Beschwerdeführerin wegen möglicher suggestiver Beeinflussung im Rahmen der therapeutischen Aufarbeitung nicht zuverlässig inhaltlich analysiert werden könnten und insbesondere nicht erstellt sei, dass der Vergewaltigungsvorwurf bereits vor diesen Sitzungen erhoben worden sei. Die Beschwerdeführerin setzte sich mit dieser Begründung nach Auffassung des Bundesgerichts nicht rechtsgenüglich auseinander, sondern stellte im Wesentlichen ihre eigene Würdigung dagegen. Damit zeigte sie keine offensichtlich unhaltbare Sachverhaltsfeststellung und keine Verletzung von Bundesrecht auf.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Damit blieb der Freispruch des Beschwerdegegners von den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung und mehrfachen sexuellen Nötigung bestehen.
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