Bundesgerichtsentscheid

Versuchte schwere Körperverletzung, Angriff, Landesverweisung, Willkür; Nichteintreten

6B_441/2026Entscheid vom 23.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Obergericht des Kantons Bern sprach den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs schuldig, stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und ordnete eine Landesverweisung von neun Jahren an. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Antrag auf Aufhebung und Rückweisung sowie auf Reduktion der Strafe.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Beschwerde nach Art. 42 BGG hinreichend begründet werden und sich konkret mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen muss; für Verfassungsrügen und Willkürrügen gelten zudem qualifizierte Anforderungen nach Art. 106 Abs. 2 BGG. Der Beschwerdeführer machte zwar verschiedene Verfassungs- und Rechtsverletzungen geltend, setzte sich aber nicht substanziiert mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander, sondern beschränkte sich im Wesentlichen auf appellatorische Behauptungen und seine eigene Sicht der Dinge. Auch hinsichtlich des Vorsatzes bei der versuchten schweren Körperverletzung sowie der Strafzumessung, insbesondere der Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebots, zeigte er keine rechtsgenügende Begründung auf. Damit genügten seine Vorbringen den formellen Begründungsanforderungen nicht.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern blieb damit bestehen.

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