Bundesgerichtsentscheid

Irrecevabilité formelle du recours en matière pénale; défaut de motivation (viol, tentative d'actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de résistance)

6B_459/2026Entscheid vom 14.07.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde kantonal wegen Vergewaltigung und versuchter sexueller Handlungen an einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach einem früheren Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts hatte die Vorinstanz nur noch über den teilbedingten Vollzug zu befinden und setzte 18 Monate unbedingt sowie eine Probezeit von fünf Jahren fest. Dagegen erhob A.________ erneut Beschwerde ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Beschwerde nach Art. 42 BGG Anträge und eine sachbezogene Begründung enthalten muss, welche sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Der Beschwerdeführer stellte keine genügenden Rechtsbegehren und verlangte im Wesentlichen eine neue Prüfung des Falls, wobei er erneut den Sachverhalt und das Einverständnis des Opfers bestritt; diese Fragen waren nach dem früheren Rückweisungsentscheid jedoch bereits endgültig entschieden. Soweit er sich auf persönliche Umstände berief, stützte er sich teils auf nicht festgestellte Tatsachen, ohne Willkür darzutun, und setzte sich im Übrigen nicht rechtsgenüglich mit der konkreten Ausgestaltung des teilbedingten Strafvollzugs und der Probezeit auseinander. Die Beschwerde war daher offensichtlich ungenügend begründet.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der kantonale Entscheid vom 25. März 2026 unverändert bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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