Gewerbsmässiger Betrug; Willkür, Beweisverwertungsverbot (rechtswidrige Observation)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wurde des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen, da er über mehrere Jahre hinweg Behörden und Versicherer über seinen Gesundheitszustand täuschte und unrechtmässige Leistungen von über 1 Mio. CHF erlangte. Er macht geltend, dass die gegen ihn durchgeführten privaten Observationen rechtswidrig waren und nicht als Beweise verwertet werden dürften.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass die von Privaten durchgeführten Observationen mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig und daher unverwertbar sind. Es führt zudem aus, dass Folgebeweise, die auf den unrechtmässig erlangten Daten basieren, ebenfalls zu prüfen sind und gegebenenfalls der Fernwirkung nach Art. 141 Abs. 4 StPO unterliegen könnten. Die Vorinstanz setzte sich zu Unrecht über diese Grundsätze hinweg und verletzte damit das Legalitätsprinzip sowie das Recht auf Privatsphäre des Beschwerdeführers.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen, das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Gerichtskosten und Parteientschädigungen werden entsprechend verteilt.
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