Entschädigung; Rückzug
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die A.________ GmbH und die B.________ GmbH erhoben am 2. Juli 2026 Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 13. Mai 2026 betreffend Entschädigung. Noch vor einem materiellen Entscheid des Bundesgerichts zogen sie ihre Beschwerde mit Eingabe vom 29. Juli 2026 zurück.
Erwägungen
Das präsidierende Mitglied stellte fest, dass die Beschwerde mit Eingabe vom 29. Juli 2026 zurückgezogen wurde. Deshalb ist das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos geworden und infolge Rückzugs abzuschreiben. Eine materielle Prüfung des angefochtenen Urteils erfolgt nicht mehr.
Entscheid
Das Verfahren vor Bundesgericht wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Ein materieller Entscheid über die Beschwerde ergeht nicht.
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