Bundesgerichtsentscheid

Mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen; Nichteintreten

6B_467/2026Entscheid vom 08.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob am 3. Juli 2026 Beschwerde gegen ein Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 24. Juni 2026 betreffend mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Das kantonale Urteil lag zu diesem Zeitpunkt jedoch erst im Dispositiv und noch nicht in vollständig begründeter Ausfertigung vor. Streitig war damit vor Bundesgericht, ob auf die bereits eingereichte Beschwerde eingetreten werden kann.

Erwägungen

Nach Art. 100 Abs. 1 BGG beginnt die Beschwerdefrist erst mit der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des angefochtenen Entscheids. Ein bloss im Dispositiv vorliegendes Urteil enthält noch keine für das Bundesgericht überprüfbare Begründung. Die vom Beschwerdeführer eingereichte Beschwerde war deshalb verfrüht. Unter diesen Umständen war im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Materiell wurde das angefochtene kantonale Urteil somit nicht überprüft.

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