Bundesgerichtsentscheid

Mehrfache Sachbeschädigung; Unschuldsvermutung; Entschädigung

6B_587/2025Entscheid vom 20.03.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Kantonsgericht Wallis sprach die Beschwerdegegnerin wegen des Vorwurfs der mehrfachen Sachbeschaedigung frei und wies die Zivilforderungen der Beschwerdefuehrerin ab. Die Beschwerdefuehrerin reichte Beschwerde in Strafsachen ein und beantragte die Verurteilung der Beschwerdegegnerin sowie die Gutheissung ihrer zivilrechtlichen Ansprueche.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beweislage nicht ausreichend ist, um der Beschwerdegegnerin die vorgeworfenen Handlungen zweifelsfrei nachzuweisen. Es schloss sich der Vorinstanz an, die eine Taeterschaft der Beschwerdegegnerin oder anderer Personen nicht ausreichend belegen konnte. Der Grundsatz "in dubio pro reo" wurde korrekt angewendet.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

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