Bundesgerichtsentscheid

Grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Willkür, Grundsatz in dubio pro reo etc.

6B_634/2024Entscheid vom 22.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h überschritten zu haben. Das Kantonsgericht bestätigte den Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, reduzierte aber die Sanktion. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer einen Freispruch, eventualiter eine tiefere Strafe, und bestritt namentlich die Verwertbarkeit der Gutachten, die Zuverlässigkeit der Messung sowie seine Identifikation als Lenker.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz weder in Willkür verfiel noch den Grundsatz in dubio pro reo verletzte, indem sie auf das METAS-Gutachten zur Geschwindigkeitsmessung und auf die morphologischen Gutachten zur Täterschaft abstellte. Eine Befangenheit des METAS wegen seiner Rolle bei Zulassung und Eichung des Messgeräts verneinte es, da das Gutachten den konkreten Einsatz des Geräts betraf und nicht dessen frühere Zertifizierung. Die Täterschaft durfte aufgrund der Halterstellung des vom Beschwerdeführer geführten Unternehmens, seiner Anwesenheit im Fahrzeug, seiner Weigerung, den angeblich anderen Lenker zu benennen, sowie der Gutachten als erstellt gelten. Auch die Annahme einer nicht atypischen Innerortsstrecke und die Strafzumessung, einschliesslich der Berechnung des Tagessatzes unter Berücksichtigung von Vermögenserträgen, beanstandete das Bundesgericht nicht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde in der Sache abgewiesen; der Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie die von der Vorinstanz festgesetzte Sanktion blieben bestehen. Nur hinsichtlich der vorinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen wurde das Urteil aufgehoben und zur neuen Entscheidung zurückgewiesen.

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