Bundesgerichtsentscheid

Voies de fait; injure; menaces; présomption d'innocence; arbitraire

6B_720/2025Entscheid vom 15.06.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Zwischen B.B.________ und der Familie von A.________ bestanden familiäre Spannungen wegen einer ausserehelichen Beziehung von B.B.________ mit der Nichte von A.________. Am 3. April 2023 kam es vor einer Bäckerei in U.________ nach einem kurzen Fahrmanöver zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der A.________ B.B.________ auf Albanisch beschimpfte und bedrohte, worauf sich beide Männer schlugen. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung von A.________ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Drohung; dieser verlangte vor Bundesgericht einen Freispruch und berief sich namentlich auf die Unschuldsvermutung und Notwehr.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass Sachverhaltsrügen und die Berufung auf in dubio pro reo nur unter dem engen Blickwinkel der Willkür geprüft werden und klar sowie detailliert begründet sein müssen. Die Vorbringen von A.________ erschöpften sich weitgehend in appellatorischer Kritik, weil er keine konkreten willkürlichen Feststellungen aufzeigte, sondern bloss seine eigene Würdigung der Aussagen und Umstände der kantonalen Beweiswürdigung gegenüberstellte. Da der verbindlich festgestellte Sachverhalt zeigte, dass er die Konfrontation gesucht hatte, fehlte seiner Berufung auf Notwehr nach Art. 15 StGB die tatsächliche Grundlage. Auch die Qualifikation seiner Äusserungen als ernstliche Drohung nach Art. 180 aStGB beanstandete er ungenügend; die kantonale Beurteilung, wonach die Worte im konkreten Kontext geeignet waren, Angst oder Schrecken auszulösen, verletzte kein Bundesrecht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb die Verurteilung von A.________ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Drohung bestehen.

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