Bundesgerichtsentscheid

Drohung, Tätlichkeiten; willkürliche Beweiswürdigung; Strafzumessung

6B_735/2025Entscheid vom 02.06.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht Zürich wegen mehrfacher Drohung und Tätlichkeiten verurteilt, nachdem er im August 2021 eine Frau massiv beschimpft und bedroht sowie deren Freund am Hals gepackt und beide mit Todesdrohungen eingeschüchtert hatte. Vor Bundesgericht verlangte er Freisprüche in diesen Punkten und eine neue Strafzumessung, insbesondere mit Blick auf die Beweiswürdigung, die Wahl der Strafart und den verweigerten bedingten Vollzug.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz die Aussagen der Privatkläger und des Beschwerdeführers eingehend gewürdigt und willkürfrei auf die glaubhaften Schilderungen der Geschädigten abgestellt hatte; die Einwände des Beschwerdeführers erschöpften sich weitgehend in unzulässiger appellatorischer Kritik. Gestützt auf die verbindlichen Feststellungen durfte die Vorinstanz den Tatbestand der Drohung nach Art. 180 StGB bejahen, da die Betroffenen durch die Äusserungen und das aggressive Verhalten tatsächlich in Angst versetzt wurden. Auch die Wahl einer Freiheitsstrafe statt einer Geldstrafe, die Strafhöhe trotz Verletzung des Beschleunigungsgebots sowie die Verweigerung des bedingten Vollzugs verletzten kein Bundesrecht, namentlich wegen der zahlreichen Vorstrafen und der erneuten Delinquenz während laufender Strafuntersuchung.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieben die Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung und Tätlichkeiten sowie die vom Obergericht ausgefällten unbedingten Strafen bestehen.

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